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Aktuelles

Bildungsprämie


Die neue Förderrichtlinie des Programms Bildungsprämie wurde bereits auf der (...)
 
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Volkshochschule Nördlingen
Wissen und mehr
 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rieser Volkshochschule Nördlingen e. V.

Allgemeine Hinweise

1.
Die Veranstaltungen der "Rieser Volkshochschule" stehen jedermann offen.

2.
Hörerschein:
Bei der Anmeldung erhält jeder Teilnehmer einen "Hörerschein".

3.
Kursräume:
Die Räume, in denen die Veranstaltungen stattfinden, werden, soweit nicht bereits angegeben, den Teilnehmern rechtzeitig vor Kursbeginn bekanntgegeben.

4.
Ermäßigung:
Ermäßigungsberechtigt gegen entsprechenden Nachweis (in Klammern) sind:
- Mitglieder der Rieser Volkshochschule (Mitgliederausweis)
- Schüler und Studenten (gültiger Schüler- bzw. Studentenausweis)
   Ausnahme: Keine Ermäßigung bei berufsbegleitenden Schulen und Einrichtungen
- Empfänger von Arbeitslosengeld I und II
- Empfänger von Sozialhilfe (amtliche Bestätigung, nicht älter als 2 Monate)
Die Ermäßigung beträgt 10 % und gilt nicht für Studienfahrten, Vorträge und Führungen.


5.
Unterrichtsmaterial:
Soweit nicht bereits bei den einzelnen Veranstaltungen ausgedruckt, erhalten Sie Informationen darüber bei Kursbeginn durch die Kursleiter.

6.
Reihenfolge der Anmeldung:
Die Reihenfolge der Anmeldung entscheidet über einen Kursplatz. Die Teilnahme an einem Kurs im vergangenen Arbeitssemester berechtigt ohne rechtzeitige Einschreibung nicht zur Teilnahme an einem Fortsetzungskurs.
Die Anmeldung ist ab dem Erscheinungstag des Programmes möglich.

7.
Rücktritt der VHS:
Die Volkshochschule kann wegen mangelnder Beteiligung oder Ausfall eines Kursleiters vom Vertrag zurücktreten. Angemeldete Hörer werden davon in Kenntnis gesetzt. Gebühren werden keine erhoben.

8.
Haftung:
Die Haftung der Volkshochschule für Schäden jedweder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Volkshochschule Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Eine weitergehende Haftung, besonders für Beschädigungen oder Abhandenkommen von Gegenständen ist ausgeschlossen. Bei allen Studienreisen tritt die VHS nicht als Veranstalter, sondern nur als Vermittler der bei der Durchführung der Fahrten in Anspruch genommenen Unternehmen und Personen (Verkehrsgesellschaften, Hotels etc.) auf. Unsere Haftung für fremdes Verschulden wird nach §§ 276/278 BGB ausgeschlossen. Bei Lehrfahrten bzw. Studienfahrten erfolgt die Beförderung mit dem von uns beauftragten Busunternehmen im Rahmen der Bestimmung des Personenbeförderungsgesetzes, wobei die VHS selbst nicht als Unternehmer im Sinne des PBefG auftritt.

9.
Ordnung:
Um Ordnung und Sauberkeit in allen Kursräumen wird gebeten. Das Rauchen in den Kursräumen ist nicht gestattet.

10.
Tagespresse:
Ankündigungen von Vorträgen und Fahrten etc.: Bitte beachten Sie die Tagespresse.

11.
Rücktritt durch den Teilnehmer:
Bis zu drei Tagen vor Kursbeginn ist ein Stornieren der Anmeldung möglich. Danach erstattet die VHS nur in begründeten Ausnahmefällen wie z. B. Krankheit (Attest erforderlich) und nur bei längerfristigen Kursen die Kursgebühr anteilig, abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 5,10 Euro.
Nicht möglich ist ein Rücktritt bei ein- oder zweitägigen Kursen sowie bei Wochenendseminaren, außer wenn vom Hörer eine Ersatzperson benannt wird.

12.
Benachrichtigung über Kursbeginn:
Eine Benachrichtigung der angemeldeten Teilnehmer über den Kursbeginn erfolgt nicht mehr. Das Programm sollte deshalb gut aufbewahrt werden.

13.
Terminänderungen:
Diese werden den Kursteilnehmern von der VHS mitgeteilt.

14.
Kursfreie Tage:
An schulfreien Tagen (z. B. Schulferien, Rosenmontag, Faschingsdienstag) entfällt der Kursabend (siehe Kalendarium).

15.
Prüfungen, Bescheinigungen:
Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung und Ableistung einer Prüfung. Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80 % der Kursstunden besucht wurden. Bescheinigungen jeder Art können nur innerhalb eines Jahres ab Kursende gegeben werden.

16.
Urheberschutz:
Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der Volkshochschule auf keine Weise vervielfältigt werden. Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet.

17.
Leistungsumfang, Schriftform:
Der Umfang der Leistungen der VHS ergibt sich aus der Kursbeschreibung des halbjährlich erscheinenden Programmes. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Der Dozent/die Dozentin ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.

18.
Datenschutz:
Zum Zweck einer effektiven Teilnehmerbetreuung und zur Verkürzung des Anmeldevorgangs bei künftigen Anmeldungen speichert die Volkshochschule für die Dauer von 5 Jahren folgende Teilnehmerdaten:

1. Name, Anschrift
2. Bankverbindung

Eine Speicherung der Bankverbindung entfällt bei Barzahlung.

Wenn Sie es wünschen, kann die Datenspeicherung nach Abschluss des besuchten Kurses beendet werden. Eine nachträgliche Ausstellung von Teilnahmebestätigungen ist dann allerdings nicht mehr möglich.

19.
Kosten, welche die Hörer zu tragen haben
Wird die vhs Nördlingen im Rahmen des Einzugsverfahrens, aus Gründen, die der Hörer zu vertreten hat, mit Kosten wie z. B. Bankspesen belastet, so sind diese vom Hörer zu tragen.

Nördlingen, 01.12.2010
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